Seit dem Inkrafttreten des DSGVO-Gesetzes werden Online-Anbieter sowie User:innen immer mehr mit dem Thema Datenverarbeitung und Datenschutz konfrontiert. Schon länger wird das Verhalten von Seitenbesuchern verfolgt und analysiert. Da aber lange Zeit noch klare Regelungen fehlten, wurde dies einfach oft zugelassen, ohne dass Seitenbesucher:innen darüber informiert wurden und dies daher meistens gar nicht wussten.
Auf der folgenden Know-how-Seite möchten wir daher das Thema Tracking Snippets und deren Integration auf der Website behandeln: Weshalb wir nicht alle Snippets empfehlen und was bei der Verwendung beachtet werden muss, damit sich der Aufwand der Datensammlung und -Verwertung lohnt.
Wir empfehlen eindringlich, bei Anpassungen der Handhabung mit personenbezogenen Daten auf Ihrer Website immer erneut die aktuellen Richtlinien zu beachten und bei allfälligen Grauzonen einen Anwalt zur Beratung mit einbeziehen. Diese Seite dient lediglich zur allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.
Was sind Tracking Snippets?
Anhand eines Tracking Codes, welcher in die Head Region einer oder mehrerer Seiten einer Website implementiert wird, können Aktivitäten von Seitenbesuchern genauer analysiert und verfolgt, sowie Daten für personalisierte Handlungen gesammelt werden. Die Website muss mit einer Anwendung wie beispielsweise Google Analytics gekoppelt sein, sodass die gesammelten Daten verarbeitet und analysiert werden können.
Bei der Verwendung solcher Tracking Snippets ist es immer wichtig, dass die Datenschutzbestimmungen der Website entsprechend angepasst werden, damit die User:innen sich darüber informieren können, dass und wie ihre Daten gesammelt werden. Dabei müssen sie ebenfalls die Möglichkeit haben, die Datensammlung abzulehnen. Sind diese Anforderungen nicht erfüllt, könnte dies rechtliche Folgen haben.
Weniger ist mehr
Es gibt eine Menge an verschiedenen Tracking Diensten. Die wichtigste Frage, die gestellt werden muss, bevor ein solcher Tracking-Dienst auf der Website integriert wird ist, ob diese Daten wirklich ausgewertet und anschliessend zum Beispiel für personalisierte Newsletter, Spendenaufrufe, etc. weiterverwendet werden.
Wenn diese Frage nicht klar mit einem “Ja” beantwortet wird, empfehlen wir, auf die Integration zu verzichten. Denn wenn man solche Dienste DSGVO-konform nutzen möchte, reicht es nicht, diese einfach auf der Website einzubinden. Die Datenschutzverordnung muss zusätzlich entsprechend inhaltlich angepasst werden. Das ist oftmals zeitaufwendig, weil es sich dabei um komplexe Texte handelt. Zudem muss die Cookie-Meldung angepasst und erweitert werden. Dazu sind dann zusätzlich noch technische Anpassungen nötig: Bestimmte Scripts/Cookies zu unterbinden, wenn die User keine Zustimmung geben. Das bedeutet zusätzlichen Aufwand für die Implementation.
Ist zum Beispiel ein Facebook-Tracking eingebaut, das viele Website-Daten von Usern an Facebook weitergibt, ist dies nur nützlich, wenn auch Facebook Kampagnen erstellt werden, um diesen Usern Ihrer Posts bzw. Ihrer Werbe-Posts auf Facebook speziell anzeigen zu lassen. Ansonsten empfehlen wir, dieses Tracking nicht zu nutzen, da einfach Daten für Facebook gesammelt werden, ohne dass diese von Ihnen verwendet werden.
Tracking-Dienste sinnvoll einbinden
Wird ein bestimmtes Verhalten von Seitenbesucher verfolgt, ausgewertet und für weitere Anpassungen, Personalisierungen oder Optimierungen angewendet, kann ein Tracking sehr sinnvoll sein. Anhand einer grossen Menge von Daten kann besser verstanden werden, in welchen Bereichen die Website weiterentwickelt werden sollte oder wie bereits der Website-Besuch für bestehende User:innen mit personalisierten Werkzeugen in Bezug auf die Usability optimiert werden kann.
Wir empfehlen daher, dass Sie sich genau überlegen, welche Tracking Snippets für Sie sinnvoll sind. Somit lohnt sich der Mehraufwand, welcher vor allem am Anfang investiert werden muss und Daten können gezielt analysiert und verarbeitet werden und sowohl für Sie als auch Ihre User:innen hilfreich sein.